| DIE
PENSIONSVERWALTUNG UND VERSORGUNGSTRÄGER |
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+++ Aktuelle Informationen zu Rentenanwartschaften+++
Rentenanwartschaften früherer Mitarbeiter der Betriebe und Einrichtungen der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena Gemäß dem 1993 in Kraft gesetzten Zusatzversorgungssystem-Gleichstellungsgesetz (ZVsG) werden Dienstzeiten nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena in seiner Fassung vom 30.12.1977 mit Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung in der DDR gleichgestellt. Für frühere Beschäftigte der Betriebe und Einrichtungen der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena, die weder eine laufende Pensionsleistung noch eine Abfindung für den Verlust der Pensionsanwartschaft erhalten haben, besteht trotz Ablauf der Antragsfrist am 30.06.1994 weiter die Möglichkeit, ihre früheren Pensionsanwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführen zu lassen. Damit werden Verdienste im Zeitraum vom 01.03.1971 bis 30.06.1990, für die keine Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung geleistet worden sind, bei der Berechnung von Rentenleistung berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens beim zuständigen Rentenversicherungsträger die früheren Dienstzeiten nach dem o.g. Pensionsstatut aufgenommen werden. Es wird empfohlen, dass betroffene Beschäftigte der o.g. Betriebe: - vorliegende Kontenklärungsbescheide auf Vollständigkeit von Versicherungszeiten in den o.g. Betrieben prüfen bzw. - soweit noch nicht geschehen, einen Kontenklärungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Berechtigte können sich mit etwaigen Fragen selbstverständlich auch an den Versorgungsträger wenden: Ernst-Abbe-Stiftung, Bereich Versorgungsträger Ernst-Abbe-Straße 18 07745 Jena Telefon: 03641/ 63 91 16 7 oder 63 91 16 6 Fax: 03641 / 63 91 16 9 E-Mail: versorgungstraeger@ernst-abbe-stiftung.de Sprechzeit: Di 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Die
Ernst-Abbe-Stiftung im Dienste der
Wissenschaft, Innovationsförderung
und
sozialer Aufgaben.
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Soziale |
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Die Pensionsverwaltung |
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1888
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Ernst Abbe entwickelt das Modell einer Altersversorgung der Mitarbeiter der Firmen Carl Zeiss und des Glaswerks Schott & Gen. Mit dem Pensionsstatut wurde den Angestellten und Arbeitern der Stiftungsbetriebe ein materiell und ideell abgesichertes Leben möglich gemacht.
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| Die Ernst-Abbe-Stiftung als Versorgungsträger | |||||
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1993
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Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes. Mit diesem Gesetz wurden Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung den in Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes erworbenen Ansprüchen gleichgestellt. |
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Ansprechpartnerin |
Susanne Pelzl |
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Ernst-Abbe-Stiftung, Versorgungsträger |
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| Sprechzeiten | Dienstags
9 - 12 Uhr 13 - 17 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung |
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| Telefon | +49 (0) 36 41 / 63 91 16 7 | ||||
| Telefax | +49 (0) 36 41 / 63 91 16 9 | ||||
| versorgungstraeger@ernst-abbe-stiftung.de | |||||
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| © Ernst-Abbe-Stiftung 2000 | |||||