DIE STRUKTUR
PENSIONSVERWALTUNG UND VERSORGUNGSTRÄGER
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+++ Aktuelle Informationen zu Rentenanwartschaften+++

Rentenanwartschaften früherer Mitarbeiter der Betriebe und Einrichtungen der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena


Gemäß dem 1993 in Kraft gesetzten Zusatzversorgungssystem-Gleichstellungsgesetz (ZVsG) werden Dienstzeiten nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena in seiner Fassung vom 30.12.1977 mit Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung in der DDR gleichgestellt.

Für frühere Beschäftigte der Betriebe und Einrichtungen der Carl-Zeiss-Stiftung zu Jena, die weder eine laufende Pensionsleistung noch eine Abfindung für den Verlust der Pensionsanwartschaft erhalten haben, besteht trotz Ablauf der Antragsfrist am 30.06.1994 weiter die Möglichkeit, ihre früheren Pensionsanwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung überführen zu lassen. Damit werden Verdienste im Zeitraum vom 01.03.1971 bis 30.06.1990, für die keine Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung geleistet worden sind, bei der Berechnung von Rentenleistung berücksichtigt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Rahmen des Kontenklärungsverfahrens beim zuständigen Rentenversicherungsträger die früheren Dienstzeiten nach dem o.g. Pensionsstatut aufgenommen werden.


Es wird empfohlen, dass betroffene Beschäftigte der o.g. Betriebe:

- vorliegende Kontenklärungsbescheide auf Vollständigkeit von Versicherungszeiten in den o.g. Betrieben prüfen
bzw.
- soweit noch nicht geschehen, einen Kontenklärungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Berechtigte können sich mit etwaigen Fragen selbstverständlich auch an den Versorgungsträger wenden:

Ernst-Abbe-Stiftung, Bereich Versorgungsträger
Ernst-Abbe-Straße 18
07745 Jena

Telefon: 03641/ 63 91 16 7 oder 63 91 16 6
Fax: 03641 / 63 91 16 9
E-Mail: versorgungstraeger@ernst-abbe-stiftung.de

Sprechzeit: Di 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung



Die Ernst-Abbe-Stiftung im Dienste der Wissenschaft, Innovationsförderung und sozialer Aufgaben.

Soziale 
Pflichten -

Die Pensionsverwaltung

1888

 

Ernst Abbe entwickelt das Modell einer Altersversorgung der Mitarbeiter der Firmen Carl Zeiss und des Glaswerks Schott & Gen. Mit dem Pensionsstatut wurde den Angestellten und Arbeitern der Stiftungsbetriebe ein materiell und ideell abgesichertes Leben möglich gemacht.

Die Ernst-Abbe-Stiftung hat die Verwaltung, Berechnung und Auszahlung dieser Pensionen übernommen. Die Finanzierung der Pensionsleistungen erfolgt jetzt jedoch nicht mehr durch die Carl-Zeiss-Stiftung, sondern überwiegend durch den Freistaat Thüringen und die Jenapharm GmbH.

Die Ernst-Abbe-Stiftung als Versorgungsträger

1993

 

Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes. Mit diesem Gesetz wurden Pensionsansprüche und Pensionsanwartschaften nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung den in Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes erworbenen Ansprüchen gleichgestellt.

Die Ernst-Abbe-Stiftung ist Versorgungsträger im Sinne dieses Gesetzes. Auf Anforderung der jeweiligen Rentenversicherungsträger erarbeitet sie die Unterlagen zur Rentenberechnung für den Zeitraum, in dem der betreffende Rentenantragsteller Ansprüche im Sinne des Pensionsstatuts der Carl-Zeiss-Stiftung erworben hat.

Ansprechpartnerin

Susanne Pelzl

Ernst-Abbe-Stiftung, Versorgungsträger
Ernst-Abbe-Straße 18
D-07745 Jena

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E-Mail versorgungstraeger@ernst-abbe-stiftung.de
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